Fahrer von Flurförderzeugen - Praxis

Fahrer von Flurförderzeugen Praxis - Kurs 322

In der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 68- “Flurförderzeuge” ist festgelegt, dass Gabelstapler und sonstige Flurförderzeuge, wie z.B. kraftbetriebene Hubwagen, Elektrokarren etc. mit Fahrersitz oder Fahrerstand, nur von Personen geführt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet sind, eine ausreichende Allgemeinbildung besitzen und verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handeln.
Sie müssen mit der sicheren Bedienung des Gerätes vertraut sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich mit der Bedienung beauftragt sein.


Voraussetzung: Theoretische Ausbildung ( Seminar 321)

In der praktischen Ausbildung, mit der erst nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung begonnen werden darf, muss der Fahrer lernen, den Stapler so sicher und richtig zu bedienen, dass Unfälle und Sachschäden vermieden werden.

Er soll die Möglichkeit haben, möglichst ungestört und ohne Gefährdung anderer Personen solange zu üben, bis er diese Fähigkeit erlangt hat.


Praktische Lehrinhalte:

• Einweisung am Flurförderzeug
• Tägliche Einsatzprüfung
• Lastaufnahme
• Gefahrstellen am Flurförderzeug
• Gewöhnung an das Flurförderzeug
• Verlassen des Flurförderzeuges
• Fahr- und Stapelübungen

Bei der praktischen Prüfung muss der Fahrer sein Können durch eine Prüfungsfahrt, die etwa 15 bis 20 Minuten dauert, nachweisen.

Diese Prüfung wird im Anschluss an das Seminar von uns durchgeführt.


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