Fahrer von Flurförderzeugen - Theorie

Fahrer von Flurförderzeugen - Theorie - Kurs 321

In der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 68- “Flurförderzeuge” ist festgelegt, dass Gabelstapler und sonstige Flurförderzeuge, wie z.B. kraftbetriebene Hubwagen, Elektrokarren etc. mit Fahrersitz oder Fahrerstand, nur von Personen geführt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet sind, eine ausreichende Allgemeinbildung besitzen und verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handeln.
Sie müssen mit der sicheren Bedienung des Gerätes vertraut sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben und schriftlich mit der Bedienung beauftragt sein.

Zu ihrer Sicherheit, sollte vor dem Seminar geprüft sein, ob der Teilnehmer körperlich geeignet ist.

Diese Eignung wird zweckmäßigerweise durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten” festgestellt.
Diese Untersuchung kann( auch am Ausbildungstag) von einem Betriebsarzt der Neuweg GmbH nach Voranmeldung oder einem anderen Betriebsarzt durchgeführt werden.

Die Tauglichkeitsbescheinigung sollte am Tag der theoretischen Ausbildung vorliegen.

In der theoretischen Ausbildung (Seminar 321) werden die erforderlichen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit dem Gabelstapler vermittelt.
Der Zeitaufwand dafür beträgt einschließlich der erforderlichen Ergebniskontrolle etwa 6 Stunden.

Bei der praktischen Prüfung muss der Fahrer sein Können durch eine Prüfungsfahrt, die etwa 15 bis 20 Minuten dauert, nachweisen. Diese Prüfung wird im Anschluss an das Seminar 321 von uns durchgeführt.

Teilnehmer die keine oder keine ausreichende Fahrpraxis haben, können am Seminar 322 teilnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer einen “Fahrausweis für Flurförderzeuge”

Hinweise Global (Gilt für Alle!)


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