Gefahrgutschulung nach ADR 1.3 - Kurs 121 in Gründau
Unsere Seminartermine im Überblick
Gefahrgutschulung nach ADR 1.3 - Kurs 121
In Betrieben, in denen mit Gefahrgütern umgegangen wird, d.h. in denen diese entladen, beladen, verpackt, umgefüllt, gekennzeichnet etc. werden, müssen alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften besitzen.
Dieser Nachweis kann durch die Teilnahme an unseren Schulungsveranstaltungen erlangt werden.
Die nachstehenden Seminare sind für Teilnehmer aus Betrieben, die sich nicht gewerbsmäßig mit dem Gefahrguttransport beschäftigen, konzipiert.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen, der Aufbau und der Anwendungsbereich der Vorschriften, die Einteilung der Gefahrgüter, die Verpackungsvorschriften, Kennzeichnungen, Ausnahmereglungen etc. behandelt.
Da sich die Vorschriften alle zwei Jahre ändern, empfehlen wir nach dieser Zeit wieder an einem Seminar teilzunehmen. Dieses dient der Wiederholung, der Informationen über neue Regelungen und dem Erfahrungsaustausch.