Sicherheitsbeauftragte in Gründau
Unsere Seminartermine im Überblick
Sicherheitsbeauftragte
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten, müssen “Sicherheitsbeauftragte” bestellt werden.
Diese können ihren Auftrag nur erfüllen, wenn sie ausreichende Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen, die im Betrieb auftretenden Unfallgefahren und die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Maschinen, Geräte und Verfahren haben.
Im Grundlehrgang (211) werden die Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb, die gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten dargelegt.
Die Darstellung der in den Betrieben auftretenden Gefahren und die Möglichkeiten, wie diese beseitigt bzw. gemindert werden können, sind Inhalt des Aufbaulehrgangs (212).
Sicherheitsbeauftragte, die bereits den Grund- und Aufbaulehrgang bei uns oder bei einer anderen Institution absolviert haben oder ihre Kenntnisse auffrischen wollen, können am Fortbildungs- und Erfahrungsaustausch-Lehrgang (213) teilnehmen.